From prozessrecht
Entwurf eines Schriftsatzabschnitts im Kanzleistil, konsistent mit der Mandatstheorie – jede Tatsache belegt, jede Norm geprüft, jedes Argument an der Theorie verankert. Verwenden, wenn der Nutzer sagt „Entwurf [Abschnitt]", „schreib den Klagevortrag", „Berufungsbegründung zu [Punkt]" oder einen Ersterst-Entwurf eines Schriftsatzabschnitts benötigt.
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Entwurf einzelner Abschnitte eines Schriftsatzes – Klageschrift, Klageerwiderung, Replik, Duplik, Berufungsbegründung (§ 520 ZPO), Revisionsbegründung (§ 551 ZPO), Beschwerdeerwiderung oder anderer Schriftsätze – im Urteilsstil nach deutschem Prozessrecht. Der Skill arbeitet mandatsspezifisch auf Basis der matter.md und history.md des aktiven Mandats und hält den Kanzleistil aus CLAUDE.md ein.
Entwurf einzelner Abschnitte eines Schriftsatzes – Klageschrift, Klageerwiderung, Replik, Duplik, Berufungsbegründung (§ 520 ZPO), Revisionsbegründung (§ 551 ZPO), Beschwerdeerwiderung oder anderer Schriftsätze – im Urteilsstil nach deutschem Prozessrecht. Der Skill arbeitet mandatsspezifisch auf Basis der matter.md und history.md des aktiven Mandats und hält den Kanzleistil aus CLAUDE.md ein.
/anspruchstabelle)/chronologie)Mandatsdaten laden: matter.md, history.md, ggf. Chronologie und Anspruchstabelle einlesen. Mandatstheorie und Kanzleistil aus CLAUDE.md laden.
Abschnittstyp bestimmen:
Urteilsstil anwenden: Tatsachenvortrag in indirekter Rede oder Behauptungsform, normative Subsumtion knapp, Beweisangebote vollständig.
Normen und Rechtsprechung einarbeiten: Jede Behauptung rechtlicher Art mit Norm und – soweit verfügbar – BGH-Rechtsprechung nach Zitierweise (../references/zitierweise.md) belegen.
Beweisangebote formulieren: Für jeden bestrittenen Tatsachenbehauptung ein konkretes Beweisangebot (Zeugnis, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein, Parteivernehmung § 447 ZPO, Geständnisfiktion § 138 Abs. 3 ZPO).
Lückenprüfung: Fehlende Tatsachenbehauptungen, unklare Beweisangebote, ungeklärte Passivlegitimation, fehlende Kausalität und Schaden als [LÜCKE: …] markieren.
Entwurf ausgeben: Urteilsstil, kanzleispezifisches Format, Fristen am Ende der Ausgabe.
Verbindlich: ../references/zitierweise.md.
Einschlägige Kommentare und Rechtsprechung:
Schriftsatzformat im deutschen Standard:
[LÜCKE: Beleg für Fristversäumnis fehlt]III. Zur Berufungsbegründung – Verletzung des § 286 ZPO
Das Landgericht hat das Beweisangebot der Klägerin auf Vernehmung des Zeugen Müller (Schriftsatz v. 14.03.2023, S. 7) übergangen, ohne dies in den Entscheidungsgründen zu begründen. Dies verletzt Art. 103 Abs. 1 GG und § 286 Abs. 1 ZPO.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Beweisangebot nur dann ohne Fehler übergehen, wenn es entweder unerheblich, unzulässig oder eindeutig untauglich ist (BGH, Urt. v. 29.03.2023 – IV ZR 28/22, NJW 2023, 1891 Rn. 23; Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 286 Rn. 14). Keine dieser Voraussetzungen liegt hier vor.
Beweis: Zeugnis des Herrn Max Müller, [Anschrift] – Beweis-Nr. 5.
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