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Anordnung, Aktualisierung, Aufhebung oder Statusbericht zu Aufbewahrungspflichten und Beweissicherungsmaßnahmen nach deutschem Recht – § 257 HGB, § 147 AO, §§ 286, 444 ZPO (Beweisvereitelung), §§ 485 ff. ZPO (Selbständiges Beweisverfahren). Verwenden, wenn der Nutzer sagt „Aufbewahrungspflicht prüfen", „Beweissicherung anordnen", „Legal Hold einrichten" oder Statusbericht über Sicherungsmaßnahmen anfordert.
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Erstellung, Aktualisierung oder Aufhebung von Beweissicherungs- und Aufbewahrungsanordnungen für Mandate im deutschen Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ziel ist die Vermeidung der Beweisvereitelung (§§ 286, 444 ZPO) und die Sicherung von Beweismitteln für ein bevorstehendes oder laufendes Gerichtsverfahren – ggf. im Wege des Selbständigen Beweisverfahrens (§§ 485 ff. ZPO).
Erstellung, Aktualisierung oder Aufhebung von Beweissicherungs- und Aufbewahrungsanordnungen für Mandate im deutschen Zivil- und Wirtschaftsrecht. Ziel ist die Vermeidung der Beweisvereitelung (§§ 286, 444 ZPO) und die Sicherung von Beweismitteln für ein bevorstehendes oder laufendes Gerichtsverfahren – ggf. im Wege des Selbständigen Beweisverfahrens (§§ 485 ff. ZPO).
Kein US-Legal-Hold-System. Das deutsche Recht kennt keine umfassende parteiengetriebene Discovery-Hold-Pflicht. Aufbewahrungspflichten entstehen aus gesetzlichen Vorschriften und aus dem Grundsatz der Prozessförderungspflicht; eine Vernichtung beweiserheblicher Dokumente kann Beweisvereitelung darstellen.
--anordnen, --aktualisieren, --aufheben, --statusHandels- und steuerrechtliche Pflichtfristen:
| Kategorie | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse | 10 Jahre | § 257 Abs. 4 HGB |
| Buchungsbelege | 10 Jahre | § 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 AO |
| Handels- und Geschäftsbriefe | 6 Jahre | § 257 Abs. 4 HGB |
| Sonstige steuerlich relevante Unterlagen | 6 Jahre | § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO |
| Lohnunterlagen (SV-relevant) | 10 Jahre | § 28f Abs. 2 SGB IV |
Prozessuale Aufbewahrungspflicht: Ab Kenntnis eines konkreten Rechtsstreits oder einer ernsthaften Drohung entsteht eine Pflicht zur Beweissicherung (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2008 – III ZR 57/07, NJW 2009, 366 Rn. 19 – Beweisvereitelung). Eine schuldhafte Vernichtung von Beweismitteln kann nach § 444 ZPO zur Umkehr der Beweislast führen oder nach § 286 ZPO als beweiswürdigungserhebliches Indiz gewertet werden.
Konsequenzen der Beweisvereitelung:
--anordnen)Inhalt der Anordnung:
Wenn Beweismittel außerhalb des Prozesses gesichert werden müssen (z. B. drohende Veränderung von Sachzustand, Mängel, Bauschäden):
--status)Tabelle aller aktiven Sicherungsanordnungen im Portfolio mit:
Verbindlich: ../references/zitierweise.md.
BEWEISSICHERUNGS-ANORDNUNG
Mandat: [Slug]
Datum: TT.MM.JJJJ
Erstellt von: [Anwalt]
MANDATSGEHEIMNIS – § 43a Abs. 2 BRAO / § 203 StGB
──────────────────────────────────────────────
ANORDNUNG ZUR AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN
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An: [Name, Funktion, Abteilung]
Betreff: Aufbewahrungspflicht im Zusammenhang mit [Sachverhaltskurzbezeichnung]
Aufgrund eines bevorstehenden / laufenden Rechtsstreits [Aktenzeichen oder Sachverhalt]
ordnen wir an, folgende Unterlagen bis auf Weiteres aufzubewahren:
Betroffene Dokumente:
1. Alle E-Mails und sonstigen Korrespondenzen betreffend [Thema] ab [Datum]
2. Verträge und Anlagen zu [Projekt]
3. [weitere Kategorien]
LÖSCHVERBOT: Es ist untersagt, die oben bezeichneten Unterlagen zu löschen, zu
vernichten, zu überschreiben oder anderweitig unzugänglich zu machen.
Nächste Überprüfung: TT.MM.JJJJ
Kontakt: [Anwalt, Kanzlei, Telefon]
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