From jurastudium
Fallbearbeitung im deutschen Gutachtenstil (Obersatz – Definition – Subsumtion – Ergebnis). Lade diesen Skill bei Anfragen wie „bearbeite diesen Fall", „schreibe ein Gutachten", „löse den Sachverhalt", „Fallbearbeitung", „Klausuraufbau" oder wenn ein Sachverhalt zur Bearbeitung eingegeben wird.
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/jurastudium:case-brief [Sachverhalt einfügen oder Fallname nennen][Sachverhalt einfügen oder Fallname nennen]The summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Dieser Skill begleitet die Bearbeitung juristischer Übungsfälle, Klausuren und Hausarbeitssachverhalte im deutschen **Gutachtenstil**. Er gibt keine fertige Lösung vor – er stellt das Gerüst bereit, hakt bei Ungenauigkeiten nach und bewertet Schritt für Schritt die Struktur, die Definitionen und die Subsumtion.
Dieser Skill begleitet die Bearbeitung juristischer Übungsfälle, Klausuren und Hausarbeitssachverhalte im deutschen Gutachtenstil. Er gibt keine fertige Lösung vor – er stellt das Gerüst bereit, hakt bei Ungenauigkeiten nach und bewertet Schritt für Schritt die Struktur, die Definitionen und die Subsumtion.
Einsatzbereiche:
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md → Lernstil (Drill / Erklärung), Semester, SchwächebereicheDas Plugin verwendet ausschließlich das deutsche Vier-Schritte-Schema. IRAC ist die US-amerikanische Variante und hat im deutschen Jurastudium keine eigenständige Verwendung.
1. OBERSATZ
Formulierung: „[Person] könnte gegen [Person] einen Anspruch auf
[Rechtsfolge] gemäß § X BGB/StGB/VwGO haben."
Pflicht: hypothetisch, nicht assertorisch. „A hat …" ist Urteilsstil → falsch
für Klausuren.
2. DEFINITION
Abstrakte Tatbestandsmerkmale der Norm (wörtlich oder paraphrasiert).
Pflicht: Kommentarzitat oder Lehrbuchbeleg einfügen.
Beispiel: „Besitz i. S. d. § 854 BGB ist die tatsächliche Sachherrschaft,
Grüneberg/Herrler, BGB, 84. Aufl. 2025, § 854 Rn. 1."
3. SUBSUMTION
Anwendung der abstrakten Merkmale auf die konkreten Sachverhaltsfakten.
Pflicht: jeden Sachverhaltsaspekt explizit subsumieren, keine stillschweigen-
de Übernahme. Streitstände auflösen (h.M. mit Beleg, Gegenauffassung benennen).
4. ERGEBNIS
Kurze, eindeutige Aussage: „Damit hat A gegen B einen Anspruch auf X
gemäß § Y BGB. / Der Anspruch besteht nicht."
Die Reihenfolge ist nicht beliebig – vgl. ../references/methodik-deutsches-recht.md:
Strafrecht: Täterschaft vor Teilnahme, vollendetes Delikt vor Versuch, schwerer vor minder schwerer Fall.
Verwaltungsrecht: Zulässigkeit vor Begründetheit, Ermächtigungsgrundlage zuerst.
Das Plugin liest den Sachverhalt und:
Das Plugin gibt:
Im Drill-Modus: Fragen statt Hinweise. „Was ist der erste Anspruch, den du prüfst?"
Pro Prüfungspunkt, den der Nutzer erarbeitet:
Das Plugin schreibt den Abschnitt nicht um. Es zeigt genau, was fehlt oder unscharf ist.
Alle genannten Kommentare und Urteile werden auf Formatkonformität mit ../references/zitierweise.md geprüft.
Beispiel-Korrektur:
„Du hast zitiert:
MüKo § 280 Rn. 154. Korrekte Form:Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154.– Bearbeiter vor Kommentartitel."
→ ../references/zitierweise.md (verbindlich)
Standardzitate für häufige BGB-Normen:
Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 1.Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 100 ff.Sprau, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 823 Rn. 1.Sprau, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 812 Rn. 1.Brox/Walker, Allg. Schuldrecht, 47. Aufl. 2023, § X Rn. Y.Wertenbruch, BGB AT, 5. Aufl. 2023, § X Rn. Y.Leitentscheidungen (Beispiele für häufige Streitstände):
**Sachverhalt:** [Schlüsselfakten fett]
**Lösungsskizze – Gliederung**
A. Ansprüche des A gegen B
I. § X BGB – [Kurzbezeichnung]
Obersatz: [leer – deine Formulierung]
Definition: [Hinweis auf Tatbestandsmerkmale; Kommentarstelle]
Subsumtion: [leer – deine Subsumtion]
Ergebnis: [leer]
II. § Y BGB – [Kurzbezeichnung]
[...]
B. Ansprüche des B gegen A
[...]
**Offene Streitstände:** [Liste mit Kommentarstellen, ohne Lösung]
**Zitierhinweise:** [Formatvorgaben für die in der Lösung benötigten Quellen]
**⚠️ Feedback**
- Obersatz: [korrekt hypothetisch / nicht hypothetisch → Formulierungsvorschlag-Struktur]
- Definition: [belegt / unbelegt → benötigte Quelle]
- Subsumtion: [vollständig / Sachverhaltselement X fehlt]
- Streitstand: [h.M. belegt / Gegenmeinung fehlt / Meinungsstreit nicht erkannt]
- Zitat: [konform / Abweichung von zitierweise.md]
Sachverhalt: A verkauft B sein Motorrad für 4.000 €. B zahlt, A übergibt das Motorrad. Drei Wochen später bricht das Vorderrad aus mangelhafter Schweißnaht, B stürzt und verletzt sich. A wusste von dem Defekt.
Aufgabe: Prüfe alle Ansprüche des B gegen A.
Lösungsskizze (Auszug):
A. Ansprüche des B gegen A
I. Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB
Obersatz: B könnte gegen A einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB haben.
Definition: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB setzen einen Kaufvertrag mit mangelhafter Sache und Vertretenmüssen voraus. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 Abs. 1 BGB), vgl. Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 84. Aufl. 2025, § 434 Rn. 1.
Subsumtion: Kaufvertrag liegt vor. Das Motorrad hatte eine mangelhafte Schweißnaht, die bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 446 BGB: Gefahrübergang bei Übergabe). A kannte den Defekt → grob fahrlässige, jedenfalls vorsätzliche Pflichtverletzung. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB: Vorsatz und Fahrlässigkeit werden vertreten. Fristsetzung (§ 281 Abs. 1 BGB): ggf. entbehrlich nach § 281 Abs. 2 BGB, weil A arglistig gehandelt hat, vgl. Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 281 Rn. 64.
Ergebnis: B hat einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 2 BGB.
II. Deliktischer Anspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB
Obersatz: B könnte auch einen deliktischen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung seiner Gesundheit gemäß § 823 Abs. 1 BGB haben.
[…] Verletzungserfolg (Körperverletzung), Kausalität, Rechtswidrigkeit (indiziert durch Tatbestand), Vorsatz des A (kannte Defekt). Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität liegen vor, Sprau, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 823 Rn. 6.
Ergebnis: Anspruch besteht.
Literaturnachweise:
Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 84. Aufl. 2025, § 434 Rn. 1; Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 281 Rn. 64; BGH, Urt. v. 26.01.2021 – VI ZR 405/19, NJW 2021, 1006.
MüKo § 280 ist kein korrektes Zitat. Immer: Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. X.npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin jurastudiumCreates, edits, and optimizes skills for Claude Code, including drafting, evaluating with test prompts, iterating on performance, and improving skill descriptions for better triggering accuracy.