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Examensvorbereitungs-Fragen für das 1. und 2. Juristische Staatsexamen, bundeslandspezifisch nach JAG. Lade diesen Skill, wenn der Nutzer sagt: „Examensklausur", „Übungsfragen", „teste mich", „Examensvorbereitung", „1. StEx", „2. StEx" oder ähnliches.
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/jurastudium:bar-prep-questions [Rechtsgebiet, oder --schriftlich / --mündlich / --session <n>][Rechtsgebiet, oder --schriftlich / --mündlich / --session <n>]The summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das **Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP)** sowie das **Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen)**. Er berücksichtigt:
Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP) sowie das Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen). Er berücksichtigt:
Ziel: examenstypische Fragen, nicht nur abstrakte Theoriefragen. Jede Frage wird im Gutachtenstil gelöst und zitiert relevante Kommentare und Aufsätze.
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstilstudy-plan.yaml – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind--schriftlich (Klausur, 5h) oder --mündlich (Aktenvortrag, AG-Fragen)Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, vor der Fragengenerierung fragen:
Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt.
Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt:
„In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?"
[Grundniveau] / [Examensniveau] / [Schwerpunkt]Nach jeder Antwort:
../references/zitierweise.md?--session <n> läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster.
→ ../references/zitierweise.md (maßgeblich für alle Zitate)
Pflicht-Kommentare je Rechtsgebiet:
| Rechtsgebiet | Standardkommentar |
|---|---|
| BGB AT / Schuldrecht | Grüneberg/Bearbeiter, BGB; Ernst, in: MüKoBGB, § 280 Rn. X |
| Sachenrecht | Brox/Walker, SachenR; Roth, Sachenrecht |
| BGB Allgemein | Wertenbruch, BGB AT, Rn. X; Medicus/Petersen, BürgR, Rn. X |
| Handelsrecht | MüKoHGB; Koller/Kindler/Roth/Drüen, HGB |
| Gesellschaftsrecht | MüKoGmbHG; Wertenbruch, GesR |
| ZPO | MüKoZPO; Zöller, ZPO, § X Rn. Y |
| StGB | Fischer, StGB, § X Rn. Y; MüKoStGB |
| Verwaltungsrecht | Kopp/Schenke, VwGO; Maurer/Waldhoff, AllgVerwR |
Examensrelevante Ausbildungszeitschriften:
**Sachverhalt:**
[3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern]
**Aufgabe:**
Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B.
[Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau]
**Lösungsskizze – Gutachtenstil**
A. Ansprüche des A gegen B
I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht.
Definition Kaufvertrag: …
Subsumtion: …
Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht.
II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB
Obersatz: …
**Literaturnachweise:**
- Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 10.
- Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154.
- BGH, Urt. v. 13.07.2022 – VIII ZR 317/21, NJW 2022, 2754 Rn. 21.
**Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll]
Sachverhalt: Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen.
Aufgabe: Prüfe alle Ansprüche des K gegen V.
Musterlösung (Auszug):
I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB
Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben.
Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind, vgl. Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 1.
Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor.
Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt.
II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB
Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben.
[…] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert.
Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht.
Literaturnachweise: Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 281 Rn. 2.
../references/methodik-deutsches-recht.md.npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin jurastudiumCreates, edits, and optimizes skills for Claude Code, including drafting, evaluating with test prompts, iterating on performance, and improving skill descriptions for better triggering accuracy.