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Erste Markenrechercheprüfung für eine geplante Kennzeichnung: Identitäts- und Ähnlichkeitsprüfung in DPMAregister, EUIPO eSearch+ und WIPO Global Brand DB. Verwenden vor Markenanmeldung, Produkteinführung oder Rebranding. Kein Freigabegutachten – Ergebnis ist Recherchepaket für anwaltliche Entscheidung.
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Erste Verwechslungsrisikoprüfung für eine geplante Marke oder Unternehmensbezeichnung. Der Skill führt einen Knockout-Scan durch, identifiziert potenziell kollidierende Voreintragungen und analysiert die relevanten Verwechslungsfaktoren. Ergebnis ist ein Recherchepaket für den beratenden Anwalt – kein Freigabe- oder Sperrurteil. Einsatzfelder: Produktneueinführungen, Rebranding, Domainregistrie...
Erste Verwechslungsrisikoprüfung für eine geplante Marke oder Unternehmensbezeichnung. Der Skill führt einen Knockout-Scan durch, identifiziert potenziell kollidierende Voreintragungen und analysiert die relevanten Verwechslungsfaktoren. Ergebnis ist ein Recherchepaket für den beratenden Anwalt – kein Freigabe- oder Sperrurteil. Einsatzfelder: Produktneueinführungen, Rebranding, Domainregistrierungen, Unternehmensneugründungen.
Art des Zeichens bestimmen und Schutzfähigkeit vorprüfen:
| Zeichenart | Schutzfähigkeitshinweis |
|---|---|
| Wortmarke (Fantasiebegriff) | i. d. R. schutzfähig; Prüfung auf absolute Schutzhindernisse |
| Wortmarke (beschreibend) | Schutzhindernis § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Art. 7 Abs. 1 lit. c UMV; Verkehrsdurchsetzung möglich |
| Bildmarke / Logo | Schutz für bildliche Gestaltung; Wortbestandteile separat prüfen |
| Farbmarke | Hohe Hürde; Verkehrsdurchsetzung regelmäßig erforderlich (BGH, Urt. v. 23.10.2003 – I ZR 195/00, GRUR 2004, 241 – „Telekom") |
| Dreidimensionale Marke | Funktionale Formen vom Schutz ausgeschlossen (§ 3 Abs. 2 MarkenG) |
Absolute Schutzhindernisse prüfen (§ 8 MarkenG; Art. 7 UMV): Fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, täuschende Angaben, Gattungsbezeichnungen.
Pflicht-Datenbanken:
| Datenbank | URL | Zweck | Jurisdiktion |
|---|---|---|---|
| DPMAregister | register.dpma.de | Nationale DE-Marken; Wort-/Bildsuche | Deutschland |
| EUIPO eSearch+ | euipo.europa.eu/eSearch | Unionsmarken (EUTM); auch ältere IR-Marken mit EU-Wirkung | EU |
| WIPO Global Brand DB | branddb.wipo.int | Internationale Registrierungen (Madrid-System); Protokollmarken | International |
Ergänzende Recherche:
Suchstrategie:
Maßgeblicher Prüfungsrahmen: BGH, Urt. v. 13.01.2000 – I ZR 223/97, GRUR 2000, 506 – „ATTACHÉ/TISSERAND"; BGH, Urt. v. 26.06.2014 – I ZR 9/13, GRUR 2014, 1101 Rn. 32 – „Gelbe Wörterbücher"; EuGH, Urt. v. 11.11.1997 – C-251/95 (Sabel), NJW 1998, 297 Rn. 22 (Wechselwirkung der Faktoren).
Faktoren der Verwechslungsgefahr (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG; Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV):
| Faktor | Erhöht Verwechslungsgefahr | Verringert Verwechslungsgefahr |
|---|---|---|
| Zeichenähnlichkeit | Klang, Schriftbild oder Bedeutung ähnlich | Deutliche Unterschiede in allen Ebenen |
| Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit | Identische oder eng verwandte Klassen | Unterschiedliche Branchen/Zielgruppen |
| Kennzeichnungskraft | Starke inhärente oder erworbene Unterscheidungskraft | Schwache, beschreibende Marke |
| Verkehrskreis | Allgemeinheit, geringere Aufmerksamkeit | Fachkreise, hohe Aufmerksamkeit |
| Aufmerksamkeitsgrad | Niedrigpreisig, impulsiv | Hochpreisig, sorgfältige Kaufentscheidung |
Zeichenähnlichkeit – Detailprüfung:
Jede kollidierende Voreintragung mit Ampelfarbe bewerten:
🔴 Blocking (hohes Risiko): Identische oder sehr ähnliche Marke in identischen/ähnlichen Klassen; starke Kennzeichnungskraft; anwaltliche Empfehlung: Anmeldung ohne Umgestaltung nicht empfehlenswert.
🟠 Hoch: Ähnliche Marke; Verwechslungsgefahr nicht ausschließbar; Abstandsvergrößerung prüfen; Anmeldeentscheidung nach anwaltlicher Würdigung.
🟡 Mittel: Einige Ähnlichkeiten; Verwechslungsgefahr zweifelhaft; Recherche nach weiteren Belegen; ggf. Koexistenzvereinbarung möglich.
🟢 Niedrig: Nur entfernte Ähnlichkeit; Klassen-/Warenabstand deutlich; geringe Risiken verbleiben; für abschließende Beurteilung Anwalt erforderlich.
Recherchebericht mit:
Zitierweise nach ../references/zitierweise.md.
Normen: §§ 4, 5, 8, 9, 14, 26 MarkenG; Art. 7, 8 VO (EU) 2017/1001 (UMV).
Leitentscheidungen:
Kommentarliteratur:
[Modellwissen – prüfen; neuere Rspr. beachten]Clearance-Report: Tabellarische Zusammenfassung der Rechercheergebnisse (Zeichen, Inhaber, Klassen, Risikobewertung), gefolgt von Einzelanalyse der 🔴/🟠-Treffer im Gutachtenstil, Offene-Punkte-Liste, Entscheidungsbaum.
Geplantes Zeichen: NORDBLATT, angemeldet für Kl. 25 (Bekleidung), Kl. 35 (Einzelhandel)
Recherche DPMAregister: Treffer: „NORDBLATT" (DPMA-Reg.-Nr. 30 2015 053 422), Inhaber: N.N. GmbH, Kl. 25, Status: eingetragen.
Analyse:
Zeichenähnlichkeit: Klangliche, schriftbildliche und konzeptionelle Identität (identische Wortmarke). Höchste Ähnlichkeitsstufe.
Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit: Kl. 25 identisch.
Verwechslungsgefahr: Bei Zeichenidentität und Warenidentität besteht zwingend Verwechslungsgefahr gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG (Doppelidentität); keine gesonderte Prüfung der übrigen Faktoren erforderlich (BGH, Urt. v. 25.04.2019 – I ZR 29/18, GRUR 2019, 849 Rn. 14 – „Goldbären").
🔴 Bewertung: Blocking. Identische Eintragung in identischer Klasse. Anmeldung unter diesem Zeichen nicht empfehlenswert ohne Abstandsvergrößerung oder vorherige Freigabe durch Inhaber.
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