From gewerblicher-rechtsschutz
Abmahnung versenden (Sendemodus) oder eine erhaltene Abmahnung triagieren (Empfangsmodus). Verwenden bei Marken-, Urheber-, Patent- oder UWG-Verstößen. Produziert einen Abmahnungsentwurf mit modifizierter Unterlassungserklärung, Streitwert und Kostenansatz (RVG) oder ein Optionen-Memo zur erhaltenen Abmahnung.
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Zwei Modi. Einen wählen:
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/gewerblicher-rechtsschutz:abmahnung --senden – Abmahnungsentwurf kalibriert auf die Durchsetzungsstrategie der Kanzlei. Genehmigungsgate läuft vor Versand./gewerblicher-rechtsschutz:abmahnung --empfangen – Eingehende Abmahnung triagieren. Erzeugt ein Optionen-Memo mit Empfehlung.Abmahnungen nach deutschem Recht dienen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Marken- (§ 14 MarkenG), Urheber- (§ 97 Abs. 1 UrhG), Patent- (§ 139 PatG), Design- (§ 42 DesignG) oder Wettbewerbsverstößen (§ 8 UWG). Die ordnungsgemäß formulierte Abmahnung unterbricht die Wiederholungsgefahr, schafft Kostenerstattungsansprüche (§ 13 UWG; § 97a UrhG) und ist Voraussetzung für einen Antrag auf einstweilige Verfügung.
Durchsetzungsstrategie und Genehmigungsmatrix laden. Enthält das Profil [PLATZHALTER], stoppen und auf cold-start-interview hinweisen.
Gegenstand bestimmen:
Markenrecht (§ 14 MarkenG):
Urheberrecht (§ 97 Abs. 1 UrhG):
Wettbewerbsrecht (§ 8 Abs. 1 UWG):
Patentrecht (§ 139 PatG):
Pflichtbestandteile einer wirksamen Abmahnung (§ 12 UWG; § 97a UrhG; allg. Zivilrecht):
Modifizierte Unterlassungserklärung:
Streitwert bestimmt Gerichtskostenvorschuss und RVG-Gebühren:
| Verletzungsart | Typische Streitwertbandbreite (OLG-Rspr.) |
|---|---|
| Markenrecht (eingetragene Marke, kommerziell) | 25.000 – 150.000 € |
| Markenrecht (Benutzungsmarke, lokal) | 10.000 – 50.000 € |
| Urheberrecht (professionelles Werk) | 6.000 – 50.000 € |
| Urheberrecht (Lichtbild § 72 UrhG) | 3.000 – 10.000 € |
| UWG (Wettbewerbsverstoß, mittelständisch) | 10.000 – 100.000 € |
| Patent (kommerziell bedeutend) | 250.000 – 2.000.000 € |
[prüfen] – Streitwerte variieren nach Gericht und Einzelfall. Maßgeblich: Umsatz, Reichweite, Schwere der Verletzung; vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 05.05.2022 – 5 U 98/21, GRUR-RR 2022, 380 Rn. 28.
Abmahnkosten nach § 13 Abs. 3 UWG (bei UWG-Abmahnungen) oder allgemeinen Grundsätzen (§§ 683, 670 BGB) sind erstattungsfähig:
Begrenzung bei § 97a Abs. 3 UrhG: Bei Abmahnungen gegen Privatpersonen wegen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des gewerblichen Bereichs ist der Gegenstandswert für die Berechnung der Abmahnkosten auf 1.000 € gedeckelt (§ 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG), es sei denn, ein niedrigerer Wert erscheint unbillig. [prüfen] – BGH, Urt. v. 30.03.2017 – I ZR 124/16, GRUR 2017, 928 Rn. 21 – „Loud" (zur Deckelbewertung).
Vor dem Versand prüfen:
Missbrauchsprüfung (§ 8c UWG): Indizien für missbräuchliche Abmahnung: überwiegend Gebührengenerierung; Gläubiger hat zahlreiche gleichartige Verletzungen abgemahnt; Streitwert unverhältnismäßig; Frist unangemessen kurz. Missbräuchliche Abmahnung löst Schadensersatzpflicht des Abmahnenden aus (§ 8c Abs. 2 UWG); Freistellungsanspruch des Abgemahnten.
Datum des Zugangs und gesetzte Frist sofort vermerken. Frist für UE-Abgabe und ggf. einstweilige Verfügung bestimmen (EV ohne vorherige Abmahnung üblich; nach Fristablauf droht Hauptsacheverfahren).
Prüfen: Ist die Abmahnung hinreichend bestimmt? Enthält sie das verletzte Recht und die konkrete Verletzungshandlung? Ist die UE beigefügt? Eine formell unwirksame Abmahnung begründet keinen Kostenerstattungsanspruch und kann Rückschlüsse auf die Durchsetzungsabsicht erlauben.
| Option | Beschreibung | Wann passend |
|---|---|---|
| A) UE-Abgabe (unmodifiziert) | Strafbewehrte UE in vorgeschlagenem Umfang abgeben | Verletzung eindeutig, Umfang angemessen, keine Gegenwehr sinnvoll |
| B) Modifizierte UE | Eigene UE mit eingeschränktem Umfang / niedrigerer Vertragsstrafe anbieten | Verletzung teilweise bestreitbar, Umfang zu weit, Verhandlungsspielraum |
| C) Negative Feststellungsklage | Rechtshängigkeitssperre durch NFL (§ 256 ZPO) | Abmahnung offensichtlich unbegründet, Zermürbungsversuch |
| D) Widerspruch / Abweisung | Abmahnung zurückweisen, ggf. Gegenansprüche anmelden | § 8c UWG-Missbrauch wahrscheinlich, fehlende Aktivlegitimation |
| E) Verhandlung | Ohne UE verhandeln, Vergleich anstreben | Starkes Interesse beider Seiten an Lösung, kommerzieller Kontext |
Zitierweise nach ../references/zitierweise.md.
Wichtige Normen: §§ 8, 12, 13, 14 UWG; § 97 Abs. 1, § 97a, § 139 UrhG; §§ 14, 26 MarkenG; § 139 PatG; § 42 DesignG.
Leitentscheidungen:
Kommentarliteratur:
Sendemodus: Abmahnschreiben als vollständiger Briefentwurf (Briefkopf, Datum, Empfänger, Betreff, Sachverhalt, Rechtslage, Forderungen, Fristangabe, Anlagen-Verzeichnis: modifizierte UE) + separater Prüfvermerk.
Empfangsmodus: Optionen-Memo mit Zusammenfassung der Abmahnung, Fristnotiz, Risikoeinschätzung je Option (Ampel 🔴/🟠/🟡/🟢), Empfehlung und Entscheidungsbaum.
Sachverhalt: Mandant ist Inhaber der deutschen Wortmarke „NORDBLATT" (DPMA-Reg.-Nr. 30 2019 012 345, eingetragen für Kl. 25), registriert seit 2019. Dritter bietet auf einer Verkaufsplattform Oberbekleidung unter der Bezeichnung „NORDBLATT" an.
Rechtliche Einordnung (Gutachtenstil):
Verletzungshandlung: Der Dritte benutzt die Bezeichnung „NORDBLATT" im geschäftlichen Verkehr für Waren der Klasse 25 (§ 14 Abs. 1 MarkenG). Die Identität der Kennzeichen und der Waren begründet Identitätsverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; eine Prüfung der Verwechslungsgefahr erübrigt sich (BGH, Urt. v. 25.04.2019 – I ZR 29/18, GRUR 2019, 849 Rn. 14 – „Goldbären").
Benutzungsschonfrist: Die Marke ist seit 2019 eingetragen; die Fünfjahresfrist (§ 26 Abs. 5 MarkenG) läuft ab 2024; ernsthafte Benutzung durch Mandant zu dokumentieren. [prüfen]
Unterlassungsanspruch: Es besteht Wiederholungsgefahr (tatsächliche Verletzungshandlung); Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 5 MarkenG gegeben.
Streitwert: Für eingetragene Wortmarke im Mode-Segment schätze ich den Streitwert auf 50.000 € als Ausgangspunkt; [prüfen] – OLG Hamburg, Beschl. v. 12.04.2021 – 5 W 12/21, GRUR-RR 2021, 298 Rn. 8.
Kosten: 1,3-Geschäftsgebühr aus 50.000 € nach Nr. 2300 VV RVG = 1.641,40 € zzgl. 20 € Auslagenpauschale = 1.661,40 € zzgl. MwSt.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin gewerblicher-rechtsschutzCreates, edits, and optimizes skills for Claude Code, including drafting, evaluating with test prompts, iterating on performance, and improving skill descriptions for better triggering accuracy.