From verwaltungsrecht
Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte nach §§ 68 ff. VwGO. Statthaftigkeit, Form, Frist (1 Monat ab Bekanntgabe § 70 VwGO), aufschiebende Wirkung § 80 VwGO, Widerspruchsbescheid und Klagevoraussetzung. Use when ein Mandant einen belastenden Verwaltungsakt erhalten hat und Rechtsschutz im Vorverfahren begehrt.
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Das Widerspruchsverfahren ist häufig Zugangsvoraussetzung zur verwaltungsgerichtlichen Klage und gleichzeitig die wirtschaftlichste Korrekturchance vor Klageweg. Frist- und Formfehler schließen ohne Wiedereinsetzung jeden weiteren Rechtsschutz aus.
Das Widerspruchsverfahren ist häufig Zugangsvoraussetzung zur verwaltungsgerichtlichen Klage und gleichzeitig die wirtschaftlichste Korrekturchance vor Klageweg. Frist- und Formfehler schließen ohne Wiedereinsetzung jeden weiteren Rechtsschutz aus.
Widerspruch ist statthaft gegen:
Ausnahmen vom Vorverfahren (Landesrecht oder § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO):
Wiedereinsetzung § 60 VwGO bei unverschuldeter Versäumnis (2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses).
Widerspruch hat aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO).
Antrag beim Verwaltungsgericht. Voraussetzungen:
Klage zum Verwaltungsgericht binnen 1 Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids (§§ 74, 42 VwGO). Ausnahme: Untätigkeitsklage § 75 VwGO nach 3 Monaten ohne Bescheid.
[unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen]WIDERSPRUCHSVERFAHREN — <Mandat> — <Datum>
I. Verwaltungsakt
Behörde: <…>
Datum / Bekanntgabe: <…> / <…>
Inhalt: <Belastung / Ablehnung>
Rechtsbehelfsbelehrung: [korrekt / fehlerhaft]
II. Statthaftigkeit [✓ / ausgeschlossen wegen <…>]
III. Frist
1-Monats-Frist: läuft bis <Datum>
Verlängert auf 1 Jahr: [N/A / ja, wegen unrichtiger Belehrung]
Wiedereinsetzung erforderlich: [nein / ja]
IV. Form
Schriftlich / Niederschrift / elektronisch: <gewählt>
V. Aufschiebende Wirkung
Wirkung des Widerspruchs: [aufschiebend / sofort vollziehbar]
Anordnung sofortige Vollziehung: [N/A / vorhanden]
Antrag § 80 Abs. 5: [erforderlich / nicht]
VI. Begründung
Rechtsgrund: <…>
Tatsachenvortrag: <…>
VII. Folgemaßnahmen
Klage vor VG bei Misserfolg: Frist <Datum>
Empfehlung: <…>
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