From vertragsrecht
Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach §§ 305–310 BGB – Einbeziehung (§ 305), überraschende Klauseln (§ 305c), Klauselverbote ohne Wertung (§ 309) und mit Wertung (§ 308), Generalklausel (§ 307), Anwendung im B2B-Verkehr (§ 310). Use when ein Vertragstext auf AGB-Wirksamkeit zu prüfen ist oder eine neue Klausel entworfen wird.
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AGB-Kontrolle ist Pflichtschritt jeder Vertragsprüfung in Deutschland. Standardvorlagen aus dem Internet halten häufig die §§ 307–309 BGB nicht ein. Dieser Skill liefert eine strukturierte Klauselprüfung mit Bezug auf BGH-Rechtsprechung und Standardkommentare.
AGB-Kontrolle ist Pflichtschritt jeder Vertragsprüfung in Deutschland. Standardvorlagen aus dem Internet halten häufig die §§ 307–309 BGB nicht ein. Dieser Skill liefert eine strukturierte Klauselprüfung mit Bezug auf BGH-Rechtsprechung und Standardkommentare.
Klauseln, mit denen der Vertragspartner nicht zu rechnen brauchte → werden nicht Vertragsbestandteil. Faustregel: ungewöhnlicher Ort + ungewöhnlicher Inhalt.
Schwarze Liste — automatisch unwirksam in B2C (in B2B nur als Indiz):
Häufige Fallen: „nutzt der Vertragspartner die Software …, haftet der Anbieter für Datenverluste nur in Höhe von 100 EUR" → bei B2C glatt unwirksam.
Graue Liste — unwirksam, soweit unangemessene Benachteiligung:
Auffangtatbestand. Unangemessene Benachteiligung entgegen Treu und Glauben → unwirksam. Insbesondere bei:
§§ 308–309 gelten nicht direkt, aber Indizwirkung. § 305c, § 307 gelten unverändert. Im B2B wird häufiger gehalten, was im B2C scheitert — aber nicht alles.
Bei Unwirksamkeit: kein geltungserhaltende Reduktion (§ 306 Abs. 2 BGB). Lücke wird durch dispositives Recht aufgefüllt. Gesamtnichtigkeit nur ausnahmsweise (§ 306 Abs. 3 BGB).
[unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen]AGB-KONTROLLE — <Vertragstitel> — <Datum>
I. Einbeziehung (§ 305) [✅ / 🟡 / ❌]
II. Überraschende Klauseln (§ 305c) [✅ / ❌ — Liste]
III. Klauselverbote § 309 [✅ / ❌ — Liste]
IV. Klauselverbote § 308 [✅ / 🟡 — Liste]
V. Generalklausel § 307 [✅ / 🟡 / ❌ — Begründung]
VI. Transparenzgebot [✅ / 🟡]
VII. B2B-Modifikation (§ 310) [N/A / berücksichtigt]
Klauselbefund (pro problematischer Klausel):
Klausel: "<Wortlaut>"
Problem: <…>
Norm: §§ <…>
Empfehlung: <Neufassungsvorschlag>
Gesamtbefund: [🟢 / 🟡 / 🔴]
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