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Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung einer Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 90 ff. BVerfGG inklusive Schriftsatzentwurf. Use when ein Mandant gegen einen Hoheitsakt (Gesetz, Verwaltungsakt, fachgerichtliches Urteil) eine Grundrechtsverletzung rügen möchte oder ein bereits eingegangener Beschwerdeentwurf auf Zulässigkeit geprüft werden soll.
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Die Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 90 ff. BVerfGG ist der subsidiäre außerordentliche Rechtsbehelf zur Durchsetzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten. Die meisten Verfassungsbeschwerden scheitern in der **Zulässigkeit** — Subsidiarität, Frist, Begründungsanforderungen. Dieser Skill prüft jede der sieben Zulässigkeitsstufen, sodann die Begründetheit (Grund...
Die Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 90 ff. BVerfGG ist der subsidiäre außerordentliche Rechtsbehelf zur Durchsetzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten. Die meisten Verfassungsbeschwerden scheitern in der Zulässigkeit — Subsidiarität, Frist, Begründungsanforderungen. Dieser Skill prüft jede der sieben Zulässigkeitsstufen, sodann die Begründetheit (Grundrechtsprüfung) und stellt einen Schriftsatzentwurf bereit.
Researcher liefert Statute und BVerfG-Rechtsprechung zu Zulässigkeit und einschlägigem Grundrecht. Drafter erstellt Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung im Gutachtenstil sowie den Schriftsatzentwurf im Urteilsstil mit Anträgen. Reviewer prüft Frist (§ 93 BVerfGG), Substantiierung, Subsidiarität und Annahmevoraussetzungen.
| Stufe | Maßstab |
|---|---|
| Beschwerdefähigkeit | „Jedermann", Art. 19 Abs. 3 GG bei juristischen Personen des Privatrechts; juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht (Ausnahmen: Rundfunkanstalten, Universitäten, Religionsgemeinschaften — vgl. BVerfGE 21, 362) |
| Beschwerdegegenstand | Akt der öffentlichen Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) |
| Beschwerdebefugnis | Selbst, gegenwärtig, unmittelbar betroffen + substantiierte Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (§§ 23 Abs. 1, 92 BVerfGG) |
| Rechtswegerschöpfung | § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG: fachgerichtlicher Rechtsweg vollständig durchschritten |
| Subsidiarität (i.w.S.) | Auch außerhalb des Rechtswegs zumutbare Abhilfen ausgeschöpft (Anhörungsrüge § 152a VwGO / § 321a ZPO, Gegenvorstellung, fachgerichtliche Tatsachenklärung) |
| Frist | Monatsfrist § 93 Abs. 1 BVerfGG bei Urteilen / belastenden Hoheitsakten; Jahresfrist § 93 Abs. 3 BVerfGG bei Gesetzen |
| Form | Schriftform, Begründung mit Bezeichnung des gerügten Rechts und des Hoheitsakts (§§ 23, 92 BVerfGG) |
Annahmeverfahren: § 93a Abs. 2 BVerfGG — grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung oder Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (insbes. besonders schwerer Nachteil).
Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, wenn der angegriffene Hoheitsakt den Beschwerdeführer in einem Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht verletzt. Prüfung nach dem 3-Stufen-Schema (siehe /verfassungsrecht:grundrechtspruefung): Schutzbereich → Eingriff → Verfassungsrechtliche Rechtfertigung.
Besonderheit Urteilsverfassungsbeschwerde: BVerfG prüft nicht jeden einfachgesetzlichen Fehler, sondern nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts (sog. Heck'sche Formel — BVerfGE 18, 85).
Wenn Eilbedürftigkeit vorliegt: gesonderter Antrag. Doppelhypothetische Folgenabwägung — BVerfG wägt Nachteile bei Erlass / Nichterlass ohne Vorgriff auf die Hauptsache.
§ 31 BVerfGG ist die gesetzliche Ausnahme vom Grundsatz „keine Präjudizienbindung": tragende Gründe binden alle Verfassungsorgane sowie alle Gerichte und Behörden; Entscheidungen nach § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12, 14 BVerfGG haben Gesetzeskraft.
Fristenkalender mit Wiedervorlage 7 Tage vor Ablauf der Monatsfrist § 93 Abs. 1 BVerfGG. Zustellurkunde der letzten fachgerichtlichen Entscheidung im Original sichern.
Verbindlich: ../../references/zitierweise.md.
[Datum/Aktenzeichen unverifiziert – prüfen][Datum/Aktenzeichen unverifiziert – prüfen]GUTACHTEN VERFASSUNGSBESCHWERDE
<Datum> — <Skill-Mandat-ID>
A. Sachverhalt
<knapp, anonymisiert>
B. Frage
Ist eine Verfassungsbeschwerde des/der … gegen <Hoheitsakt> zulässig
und begründet?
C. Kurzantwort
<1 Satz>
D. Zulässigkeit
I. Beschwerdefähigkeit (§ 90 I BVerfGG)
II. Beschwerdegegenstand
III. Beschwerdebefugnis (selbst/gegenwärtig/unmittelbar; Möglichkeit
einer Grundrechtsverletzung, §§ 23 I, 92 BVerfGG)
IV. Rechtswegerschöpfung (§ 90 II 1 BVerfGG)
V. Subsidiarität i.w.S.
VI. Frist (§ 93 I bzw. III BVerfGG)
VII. Form (§§ 23 I, 92 BVerfGG)
VIII.Annahmevoraussetzungen (§ 93a II BVerfGG)
E. Begründetheit
I. Schutzbereich Art. … GG
II. Eingriff
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
1. Schranken
2. Schranken-Schranken (insb. Verhältnismäßigkeit)
F. Ergebnis
<Zulässigkeit ✅/❌; Begründetheit ✅/❌; Annahmeprognose>
G. Risiken / offene Punkte
- Fristanker: Zustellung am <Datum>? bestätigen
- Subsidiarität: Anhörungsrüge erhoben?
- Beschwerdebefugnis bei Gesetzen: unmittelbare Betroffenheit?
H. Quellenverzeichnis
— — —
SCHRIFTSATZ AN DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (Entwurf)
An das Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren des/der
<Beschwerdeführer>
gegen
<Hoheitsakt + Aussteller + Datum + Az.>
wegen Verletzung des/der Art. … GG
stelle ich namens und in Vollmacht des Beschwerdeführers folgende Anträge:
1. Es wird festgestellt, dass <Hoheitsakt> den Beschwerdeführer in seinem
Grundrecht aus Art. … GG verletzt.
2. <Hoheitsakt> wird aufgehoben / das Verfahren an das <Fachgericht>
zurückverwiesen.
3. ggf.: Es wird der Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32
BVerfGG beantragt.
Begründung:
A. Sachverhalt
B. Zulässigkeit
C. Begründetheit
D. Anlagen (letzte fachgerichtliche Entscheidung mit Zustellurkunde,
Vollmacht, ggf. weitere Belege)
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