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Der Skill prüft die **doppelte Rückrufdimension**: einerseits die zivilrechtliche Pflicht des Herstellers zu Rückrufmaßnahmen aus seiner Produktbeobachtungs-Verkehrssicherungspflicht (§ 823 I BGB, BGH „Pflegebetten"), andererseits die öffentlich-rechtliche Anordnung der Marktaufsichtsbehörde nach Art. 36 GPSR und sektoralen Verordnungen. Er strukturiert die Maßnahmenstufung nach Verhältnismäßigkeit und unterstützt sowohl bei der Erstellung einer Rückruf-Kommunikation als auch beim Vorgehen gegen eine behördliche Anordnung.
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Der Skill prüft die **doppelte Rückrufdimension**: einerseits die zivilrechtliche Pflicht des Herstellers zu Rückrufmaßnahmen aus seiner Produktbeobachtungs-Verkehrssicherungspflicht (§ 823 I BGB, BGH „Pflegebetten"), andererseits die öffentlich-rechtliche Anordnung der Marktaufsichtsbehörde nach Art. 36 GPSR und sektoralen Verordnungen. Er strukturiert die Maßnahmenstufung nach Verhältnismäßig...
Der Skill prüft die doppelte Rückrufdimension: einerseits die zivilrechtliche Pflicht des Herstellers zu Rückrufmaßnahmen aus seiner Produktbeobachtungs-Verkehrssicherungspflicht (§ 823 I BGB, BGH „Pflegebetten"), andererseits die öffentlich-rechtliche Anordnung der Marktaufsichtsbehörde nach Art. 36 GPSR und sektoralen Verordnungen. Er strukturiert die Maßnahmenstufung nach Verhältnismäßigkeit und unterstützt sowohl bei der Erstellung einer Rückruf-Kommunikation als auch beim Vorgehen gegen eine behördliche Anordnung.
Researcher liefert § 823 BGB, BGH „Pflegebetten", Art. 36 und Art. 20 GPSR, sektorale ProdSV, VwVfG und VwGO. Drafter erstellt Maßnahmenplan, Rückruf-Bekanntmachung an Verbraucher und ggf. Stellungnahme zur Behördenanhörung oder Widerspruchsbegründung. Reviewer prüft Verhältnismäßigkeit, Anhörung, Verjährungs- und Klagefristen sowie Vollständigkeit der Safety-Business-Gateway-Meldung.
Verkehrssicherungspflicht Produktbeobachtung (BGH, „Pflegebetten" – Urt. v. 16.12.2008 – VI ZR 170/07 [unverifiziert – prüfen in juris]): Der Hersteller muss sein Produkt nach Inverkehrbringen beobachten und auf später erkannte Risiken reagieren. Die Reaktion ist nach Gefährdungsstärke zu skalieren:
| Stufe | Maßnahme | Auslöser |
|---|---|---|
| 1 | Warnung an Verbraucher / Vertriebspartner | erhöhtes, aber begrenztes Risiko, das durch Hinweis abgewendet werden kann |
| 2 | Gebrauchs-Empfehlung (Ausbau, Nichtnutzung einzelner Funktionen) | Risiko abgrenzbar auf bestimmte Gebrauchssituationen |
| 3 | Reparatur / Nachrüstung | technisch korrigierbares Risiko |
| 4 | Rückruf (Aufforderung zur Rückgabe gegen Erstattung / Tausch) | Risiko nicht durch Hinweise oder Reparatur am verbliebenen Bestand neutralisierbar |
| 5 | Vernichtung | irreparable Gefahr für Leib und Leben |
Maßstab: BGH NJW 2009, 1080 [unverifiziert]; Wagner, in: MüKoBGB, § 823 Rn. 800 ff.
Ein Verstoß gegen die Stufung haftet schadensbegründend nach § 823 I BGB (Personenschäden), auch wenn der Erstinverkehrbringungs-Zeitpunkt fehlerfrei war (Produktbeobachtungsfehler — nicht über ProdHaftG erfasst).
Marktaufsichtsbehörden können nach Art. 36 GPSR iVm Art. 16 MarktüberwachungsVO 2019/1020 alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen anordnen, einschließlich Verkaufsverbot, Rücknahme aus dem Markt, Rückruf und Vernichtung. Voraussetzung: das Produkt stellt ein ernstes Risiko (Art. 3 Nr. 19 GPSR) oder ein sonstiges Risiko dar, das ohne Maßnahme nicht beherrschbar ist.
Bei harmonisierten Produkten zusätzlich sektorale Anordnungsbefugnisse, z. B. § 7 9. ProdSV (Maschinen) iVm MaschinenRL; FuAG für Funkanlagen; Bauprodukten-VO 305/2011.
Für Altanordnungen aus der Zeit bis 12.12.2024 gelten die §§ 26 ff. ProdSG fort, soweit das nationale GPSR-Durchführungsgesetz keine Aufhebung vorsieht [unverifiziert – nationalen Umsetzungsstand prüfen].
Inhalt einer Verbraucher-gerichteten Rückrufanzeige (Art. 36 IV GPSR; § 26 ProdSG übergangsweise):
[unverifiziert – prüfen] — Geschäftsleitung kann sich bei unterbliebenem Rückruf strafrechtlich wegen Körperverletzung (durch Unterlassen) verantwortenVerbindlich: ../../../references/zitierweise.md.
[unverifiziert – Verlag/Aufl. prüfen][unverifiziert – Aufl./Jahr prüfen][unverifiziert – prüfen in juris/Beck-Online])[unverifiziert]RÜCKRUF-PRÜFUNG
Mandat: <Hersteller / Importeur / Marktaufsicht / Adressat>
Produkt: <Bezeichnung, Charge>
I. Sachverhalt und Risikobewertung
– Schadensbild und Häufigkeit
– betroffene Charge / Gesamtbestand
– Risikogruppe
II. Zivilrechtliche Rückrufpflicht (§ 823 I BGB)
1. Produktbeobachtungspflicht (BGH „Pflegebetten")
2. Maßnahmenstufung
☐ Warnung ☐ Empfehlung ☐ Reparatur ☐ Rückruf ☐ Vernichtung
3. Begründung der gewählten Stufe (Verhältnismäßigkeit / Effektivität)
III. Öffentlich-rechtliche Anordnung (Art. 36 GPSR + sektoral)
1. Rechtsgrundlage
2. Anhörung § 28 VwVfG
3. Begründung § 39 VwVfG
4. Verhältnismäßigkeit Art. 20 III GG
5. ggf. Sofortvollzug § 80 II Nr. 4 VwGO
6. Rechtsbehelf §§ 70, 74 VwGO (1 Monat)
IV. Meldungen
– Safety Business Gateway Art. 20 GPSR (unverzüglich)
– Information Versicherer (Produkthaftpflicht / Rückrufkosten)
V. Entwurf der Rückruf-Bekanntmachung (laienverständlich)
VI. Risiken / offene Punkte
🟢 / 🟡 / 🔴 <Einstufung mit Begründung>
VII. Quellenverzeichnis
[unverifiziert]).[unverifiziert]) bei unterbliebenem Rückruf nicht adressiert.Searches MemPalace before answering questions about past work, people, projects, or prior decisions. Returns verbatim stored content instead of guessing from model memory.
Guides Payload CMS config (payload.config.ts), collections, fields, hooks, access control, APIs. Debugs validation errors, security, relationships, queries, transactions, hook behavior.
Implements vector databases with Pinecone, Weaviate, Qdrant, Milvus, pgvector for semantic search, RAG, recommendations, and similarity systems. Optimizes embeddings, indexing, and hybrid search.
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