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Freedom-to-Operate-Analyse vor Markteintritt – Recherche relevanter Patente / Gebrauchsmuster (DEPATISnet, esp@cenet, Patentscope), Schutzbereichsbestimmung nach § 14 PatG / Art. 69 EPÜ mit Wortlaut- und Äquivalenzprüfung, Lebensphasen-Analyse (anhängig / erteilt / abgelaufen / nichtig), Handlungsoptionen bei Treffer (Designaround, Lizenz, Nichtigkeitsantrag § 81 PatG, Verzicht, Risiko-Akzeptanz). Use when ein Unternehmen vor Markteintritt klären muss, ob sein Produkt fremde Schutzrechte verletzt.
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Eine Freedom-to-Operate-Analyse (FTO, „Handlungsfreiheit") prüft, ob ein geplantes Produkt oder Verfahren fremde gewerbliche Schutzrechte verletzt. Sie ist Vorstufe der Verletzungsklage aus Sicht des potenziell Beklagten und Grundlage strategischer Entscheidungen (Designaround, Lizenznahme, Nichtigkeitsangriff). Der Skill liefert die Methodik zur Recherche, Schutzbereichsbestimmung und Handlung...
Eine Freedom-to-Operate-Analyse (FTO, „Handlungsfreiheit") prüft, ob ein geplantes Produkt oder Verfahren fremde gewerbliche Schutzrechte verletzt. Sie ist Vorstufe der Verletzungsklage aus Sicht des potenziell Beklagten und Grundlage strategischer Entscheidungen (Designaround, Lizenznahme, Nichtigkeitsangriff). Der Skill liefert die Methodik zur Recherche, Schutzbereichsbestimmung und Handlungsempfehlung — mit klarer Begrenzung („zum Recherchestand X").
Researcher liefert PatG- und EPÜ-Statute zu Schutzbereich (§ 14, Art. 69) und Nichtigkeit (§ 81 PatG, Art. 138 EPÜ), BGH-Rspr. zu Äquivalenz, Kommentarstellen aus Benkard, Kühnen, Haedicke/Timmann. Drafter erstellt den FTO-Bericht mit Trefferliste, Schutzbereichsanalyse je Treffer und Handlungsempfehlung. Reviewer prüft Vollständigkeit der Recherche, korrekte Schutzbereichsmethodik und ausdrückliche Begrenzung des FTO-Berichts.
| Datenbank | Träger | Reichweite |
|---|---|---|
| DEPATISnet | DPMA | DE / international (kostenfrei) |
| esp@cenet (Espacenet) | EPA | weltweit, multilinguale Klassifikationssuche (kostenfrei) |
| Patentscope | WIPO | PCT-Anmeldungen weltweit (kostenfrei) |
| DPMAregister | DPMA | DE-Rechtsstand |
| EP-Register | EPA | EP-Verfahrensstand, Einspruch |
| Beck-Online / Mitt. / GRUR | kommerziell | Kommentare, Aufsätze |
Strategien: Klassifikationssuche (IPC / CPC), Stichwortsuche (mit Synonymen, technischen Begriffen mehrerer Sprachen), Recherche nach Anmeldern / Erfindern (Wettbewerber-Monitoring), Zitatensuche (Vorwärts-/Rückwärtszitate). Verbindlich: Recherche-Protokoll (Datenbanken, Klassifikationen, Stichwörter, Zeitstempel).
Pro Treffer Erfassung:
Je Treffer:
[unverifiziert – prüfen]) — kann ein abgewandeltes Merkmal noch als äquivalent gelten?| Phase | Risiko für Markteintritt |
|---|---|
| Anhängige Anmeldung | mittel — Schutz greift erst bei Erteilung; Beobachtung der Veröffentlichung des Erteilungsbeschlusses; Anspruch § 33 PatG (Entschädigung) ab Veröffentlichung der Anmeldung möglich |
| Erteilt + in Kraft | hoch — § 9 ff. PatG voll wirksam; Verletzungsklage möglich |
| Erteilt + Einspruchsverfahren | mittel — Bestand wackelt; ggf. Aussetzung; Geltung dennoch bis zur rechtskräftigen Aufhebung |
| Erteilt + Nichtigkeitsklage anhängig | mittel-hoch — Verletzung wird verhandelt, Aussetzung § 148 ZPO denkbar |
| Abgelaufen | keines — frei nutzbar (ggf. unlauterer Wettbewerb § 4 Nr. 3 UWG zu prüfen, Querverweis wettbewerbsrecht) |
| Erloschen wegen Nichtzahlung | keines (sofern Wiedereinsetzung § 123 PatG ausgeschlossen) |
| Nichtig erklärt | keines — frei nutzbar |
Bei einem patentverletzungs-relevanten Treffer fünf Hauptoptionen:
Pflicht-Hinweis im Bericht:
Diese FTO-Analyse beruht auf der Recherche in den genannten Datenbanken zum Stand
<Datum>. Spätere Veröffentlichungen, nicht zugängliche Anmeldungen (Geheimhaltungsfrist, 18-Monats-Frist § 32 V PatG / Art. 93 EPÜ vor Veröffentlichung) und Verfahrensänderungen können das Ergebnis beeinflussen. Keine Garantie der Vollständigkeit; Re-Check vor Markteintritt empfohlen.
Insbesondere die 18-Monats-Geheimhaltungsfrist vor Erstveröffentlichung einer Anmeldung bedeutet, dass selbst eine perfekte Recherche „blind" für die letzten 18 Monate gefilter Anmeldungen ist.
Verbindlich: ../../../references/zitierweise.md.
[unverifiziert – prüfen in juris/epo.org]FTO-BERICHT
Mandant: <anonymisiert>
Produkt / Verfahren: <Kurzbeschreibung>
Recherchestand: <Datum>
Recherchegebiet: DE / EU / weltweit
I. Recherchemethodik
- Datenbanken: DEPATISnet, Espacenet, Patentscope, …
- Klassifikationen (IPC / CPC): <Liste>
- Stichwörter (DE / EN / FR / …): <Liste>
- Zeitfenster
- Begrenzung: 18-Monats-Frist § 32 V PatG (nicht recherchierbare
Anmeldungen)
II. Trefferliste (priorisiert)
1. <AZ> — <Inhaber> — Rechtsstand: <…>
Hauptanspruch (kurz)
Risiko: 🟢 / 🟡 / 🔴
2. …
III. Schutzbereichsanalyse je Treffer (priorisiert)
Treffer 1: <AZ>
a) Merkmalsgliederung Hauptanspruch
b) Auslegung (§ 14 PatG / Art. 69 EPÜ)
c) Wortlautvergleich mit geplantem Produkt
d) Äquivalenzprüfung (Schneidmesser-Trias)
e) Lebensphase / Bestandsrisiko
f) Ergebnis: keine Verletzung / Verletzung wahrscheinlich /
unklar
IV. Handlungsoptionen
Treffer 1: <Designaround / Lizenz / Nichtigkeit § 81 PatG /
Einspruch § 59 PatG / Verzicht / Risikoakzeptanz>
– Wirtschaftliche Einschätzung
– Erfolgsaussichten / Zeithorizont / Kosten
V. Gesamtrisikoeinstufung
🟢 / 🟡 / 🔴 mit Begründung
VI. Empfehlung
- Konkrete nächste Schritte
- Re-Check vor Markteintritt: ja / nein, Datum
- Patentstreit-Versicherung erwägen?
VII. Begrenzung des FTO-Berichts
"Diese Analyse beruht auf dem Recherchestand vom <Datum>;
§ 32 V PatG-Geheimhaltungsfrist; keine Garantie der
Vollständigkeit; Re-Check erforderlich."
VIII. Quellenverzeichnis
Szenario: Mandantin (Medizingerätehersteller) plant Markteintritt mit neuem chirurgischen Instrument in DE + EU. FTO-Anfrage 6 Monate vor Launch.
Kurzantwort (🟡): Recherche in DEPATISnet, Espacenet, Patentscope; Klassifikation A61B 17/…; Treffer 1 — EP-Bündelpatent eines US-Wettbewerbers, in DE validiert, erteilt vor 4 Jahren, Hauptanspruch erfasst das geplante Produkt wortlautidentisch in M1–M4, M5 (Materialwahl Titan) nur äquivalent verwirklicht. Handlungsoptionen: (a) Designaround durch Verwendung eines spezifizierten Polymers (verlässt Äquivalenzkorridor); (b) Lizenzanfrage; (c) Nichtigkeitsantrag § 81 PatG, da Stand der Technik (Vorveröffentlichung 1998 in einer Fachzeitschrift) nach Recherche vermutlich neuheitsschädlich war. Empfehlung: parallel Designaround konstruktiv vorbereiten und Nichtigkeitsantrag prüfen; Lizenzanfrage nur, wenn beides scheitert (schafft Aufmerksamkeit). Re-Check unmittelbar vor Markteintritt zwingend wegen § 32 V PatG-Geheimhaltungsfrist.
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