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Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB – Wartezeit (Abs. 1), Kappungsgrenze (Abs. 3), Begründungsmittel (§ 558a BGB: Mietspiegel, Sachverständigengutachten, Vergleichswohnungen, Mietdatenbank), Zustimmungsklage. Use when ein Vermieter eine Mieterhöhung gestaltet oder ein Mieter ein Mieterhöhungsverlangen auf Wirksamkeit prüft.
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Mieterhöhungen nach § 558 BGB sind formstreng. Ein Vermieter, der die Begründungsanforderungen von § 558a BGB verfehlt, hat sechs Monate vergeudet — Zustimmungspflicht der Miete entsteht erst mit korrektem Verlangen.
Mieterhöhungen nach § 558 BGB sind formstreng. Ein Vermieter, der die Begründungsanforderungen von § 558a BGB verfehlt, hat sechs Monate vergeudet — Zustimmungspflicht der Miete entsteht erst mit korrektem Verlangen.
Mieterhöhung erst zulässig, wenn die aktuelle Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Verlangen frühestens 12 Monate nach letzter Erhöhung; Wirksamkeit nach 3-monatiger Überlegungsfrist (§ 558b Abs. 1 BGB).
Definition: Mieten, die in der Gemeinde / vergleichbarem Gebiet für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden.
Maximale Erhöhung 20 % innerhalb von 3 Jahren. In Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung per landesrechtlicher VO: 15 %. Kumulierte Erhöhungen werden berücksichtigt.
Zur Wahl stehen vier Mittel — eines genügt:
Mieter hat bis Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit zur Zustimmung. Verweigert er, kann Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist auf Zustimmung klagen.
In Gebieten der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt § 558 grundsätzlich weiter — die Kappungsgrenze + Begrenzung auf ortsübliche Vergleichsmiete + 10 % bei Wiedervermietung sind aber zu beachten.
[unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen]MIETERHÖHUNGSVERLANGEN — Prüfung — <Mandat-ID> — <Datum>
I. Wartezeit (§ 558 Abs. 1) [✅ / ❌]
II. Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3) Aktuelle Miete + Erhöhung = <Wert>
Max. zulässig: <Wert (20 % oder 15 %)>
III. Begründungsmittel [Mietspiegel / Sachverständige / 3 Vergleichswohnungen / Datenbank]
Plausibilität: [✅ / ⚠️]
IV. Form (§ 558a) [✅ / ⚠️]
V. Zustimmungsfrist Ende: <Datum>
VI. Mietpreisbremse-Check [N/A / anwendbar]
Empfehlung: <…>
Risiko Zustimmungsklage: [🟢 / 🟡 / 🔴]
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