From insolvenzrecht
Aufstellung und Annahme eines Restrukturierungsplans nach StaRUG. Anzeige § 31 StaRUG, Restrukturierungsbeauftragter § 73 StaRUG, Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG, Planabstimmung in Gruppen § 24 StaRUG, gerichtliche Bestätigung § 60 StaRUG. Use when ein Unternehmen in drohender Zahlungsunfähigkeit eine vorinsolvenzliche Sanierung anstrebt.
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Das StaRUG (in Kraft seit 01.01.2021) ist Deutschlands Umsetzung der EU-Restrukturierungs-Richtlinie 2019/1023. Es eröffnet bei **drohender Zahlungsunfähigkeit** ([§ 18 InsO](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__18.html)) einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen: Mehrheitsabstimmung über Forderungen, ohne ein Insolvenzverfahren auszulösen. Dieser Skill strukturiert den Weg von der ...
Das StaRUG (in Kraft seit 01.01.2021) ist Deutschlands Umsetzung der EU-Restrukturierungs-Richtlinie 2019/1023. Es eröffnet bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen: Mehrheitsabstimmung über Forderungen, ohne ein Insolvenzverfahren auszulösen. Dieser Skill strukturiert den Weg von der Anzeige bis zur gerichtlichen Bestätigung.
Anzeige eröffnet das Verfahren. Inhalt:
Wirkung: Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementpflichten nach § 1 StaRUG sind nun verstärkt; § 15a InsO bleibt aber bei Insolvenzreife geltend.
Gläubiger in Gruppen mit gleichartigen Rechten:
Voraussetzungen u.a.:
Mit Bestätigung wird der Plan wirksam (§ 67 StaRUG).
Bei Misslingen oder Eintritt von ZU / Überschuldung während des StaRUG-Verfahrens entsteht erneut Antragspflicht nach § 15a InsO. Eine StaRUG-Anzeige suspendiert § 15a nicht.
[unverifiziert – prüfen] (erste StaRUG-Anzeigen)[unverifiziert – prüfen]StaRUG-RESTRUKTURIERUNGSPLAN — <Mandat> — <Datum>
I. Anwendungsvoraussetzungen
a) Drohende ZU [✓ / nicht erfüllt]
b) Keine ZU / ÜS [✓ / 🔴 Insolvenzantragspflicht!]
II. Anzeige § 31 Stand: <Datum>
III. Restrukturierungsbeauftragter
Bestellt: [ja / nein, Begründung]
Person: <…>
IV. Planinhalt
Eingriffe: <Liste>
Stabilisierungsanordnung § 49: [ja, Frist <…> / nein]
Vertragsbeendigung § 51: [ja, Verträge <…> / nein]
V. Gruppenbildung
Gruppe 1 (Absonderungsber.): <N Gläubiger, EUR Forderung>
Gruppe 2 ...
VI. Abstimmung
Mehrheiten pro Gruppe: <%-Werte>
Cross-Class Cram-Down nötig: [ja / nein]
VII. Gerichtliche Bestätigung
Frist: <…>
Vergleichsrechnung: [günstiger / nicht günstiger]
Risiko Anschlussinsolvenz: [🟢 / 🟡 / 🔴]
Empfehlung: <…>
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