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Positive Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 S. 1 InsO. Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fortführungsfähigkeit (>50%) über 12 Monate (vorher 4 Monate in Krisenmodus). IDW-S-11-konforme Methodik, integriert mit Liquiditätsplanung. Use when ein Mandant überschuldet erscheint und geprüft werden muss, ob die rechnerische Überschuldung durch eine positive Fortbestehensprognose entfällt.
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Die positive Fortbestehensprognose (PFP) ist die einzige Möglichkeit, die **rechnerische Überschuldung** im Sinne § 19 Abs. 2 InsO **nicht** als Insolvenzgrund wirken zu lassen. Eine fehlerhafte oder ungeprüfte PFP führt direkt in die Antragspflicht und ist haftungstechnisch das größte Einfallstor.
Die positive Fortbestehensprognose (PFP) ist die einzige Möglichkeit, die rechnerische Überschuldung im Sinne § 19 Abs. 2 InsO nicht als Insolvenzgrund wirken zu lassen. Eine fehlerhafte oder ungeprüfte PFP führt direkt in die Antragspflicht und ist haftungstechnisch das größte Einfallstor.
liquiditaetsplanung-13-wochen)§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO (StaRUG-Reform 2021):
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Prognosezeitraum:
Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow über mindestens den Prognosezeitraum, vorzugsweise 24 Monate.
Über 50 %. Nicht „nachhaltige Sicherheit". Plausibilität, Belegtheit und Konsistenz der Annahmen sind entscheidend.
Wenn die Wahrscheinlichkeit < 50 % oder die Annahmen nicht plausibel: keine positive Prognose → Überschuldungsstatus zu Liquidationswerten zu erstellen.
Pflichtbestandteile:
[unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen]FORTBESTEHENSPROGNOSE — <Mandat> — Stichtag <Datum>
I. Rechnerische Überschuldung [ja / nein]
Aktiv-Passiv-Saldo: <EUR>
II. Tatsachenbasis
Krisenursachen: <…>
Sanierungsmaßnahmen geplant: <…>
Stakeholder-Zusagen: <…>
III. Integriertes Planungsmodell
Prognosezeitraum: <12-24 Monate>
Methodik: IDW S 11
IV. Szenarien
Base Case: Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴]
Stress Case: Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴 → Maßnahmen]
Worst Case: Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴 → Antragspflicht]
V. Bewertung
Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fortführung > 50 %:
[POSITIV → keine Überschuldung § 19 InsO]
[NEGATIV → Liquidationswerte-Bilanz → Überschuldung → Antragspflicht]
VI. Restrisiken
§ 17 InsO Zahlungsunfähigkeit: [geprüft, kein Eintritt / Risiko]
Empfehlung:
- Fortbestehensprognose: <ja / nein>
- Dokumentation: <…>
- Externe Bestätigung: <IDW S 11-Gutachter bei Bedarf>
- Wiedervorlage: <Quartalsweise>
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