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Außergerichtliche Abmahnung bei Markenrechtsverletzung nach §§ 14, 15 MarkenG. Pflichtinhalte (Verletzungshandlung, Markenschutz, Unterlassungsanspruch, Schadensersatz, Anwaltskosten), strafbewehrte Unterlassungserklärung, Reaktion auf Berechtigungsanfrage, Verjährung. Use when ein Markeninhaber einen Verletzer abmahnen will oder eine erhaltene Abmahnung auf Substantiierung und Reaktion zu prüfen ist.
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Die Abmahnung ist im Markenrecht das übliche Eintrittstor zum Unterlassungsanspruch. Formal mangelhafte Abmahnungen lösen keine Kostenerstattung aus und können einen Gegenanspruch wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung auslösen.
Die Abmahnung ist im Markenrecht das übliche Eintrittstor zum Unterlassungsanspruch. Formal mangelhafte Abmahnungen lösen keine Kostenerstattung aus und können einen Gegenanspruch wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung auslösen.
| Reaktion | Wirkung |
|---|---|
| Strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben | Wiederholungsgefahr entfällt; Vertragsstrafe bei Wiederholung |
| Modifiziert unterschreiben | Wirksamkeit hängt von der Reichweite ab |
| Negative Feststellungsklage | Wenn Abmahnung unberechtigt |
| Schweigen | Wiederholungsgefahr bleibt, Klage / einstweilige Verfügung droht |
Reines Auskunftsersuchen ohne Drohung mit gerichtlichen Schritten: keine Anwaltskosten erstattbar, milderes Mittel.
Bei objektiv unberechtigter Abmahnung haftet der Markeninhaber dem Abgemahnten auf Schadensersatz (§§ 823, 826 BGB) und Unterlassung. BGH-Rspr.: hohe Anforderungen — der Abmahnende muss sich nicht zu „einer rechtlichen Würdigung in jedem Fall verpflichten lassen", soweit er einen vertretbaren Standpunkt eingenommen hat.
§ 20 MarkenG: 3 Jahre ab Kenntnis und Erhalt — sonst regelmäßige Verjährung nach BGB.
Domain als markenmäßige Benutzung: BGH bejaht regelmäßig, wenn Verkehr Marke erkennt. UDRP / DENIC-Streitschlichtung als alternative Verfahren.
[unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen] (bekannte Marke)[unverifiziert – prüfen] (Abmahnung)ABMAHNUNG MARKENRECHTSVERLETZUNG — <Mandant Markeninhaber> — <Datum>
I. Geschützte Marke
Eintragungsnummer: <DE / EUIPO Nr.>
Wort/Bild: <…>
Klassen: <…>
Benutzungspflicht erfüllt: [✓ / 🟡]
II. Verletzungshandlung
Tatbestand: [§ 14 Abs. 2 Nr. 1 / 2 / 3]
Konkret: <…>
Belege (Anlagen): <…>
III. Ansprüche
Unterlassung: [ja]
Schadensersatz Methode: [Lizenzanalogie / Verletzergewinn / konkret]
Auskunft § 19: [ja]
Vernichtung / Rückruf: [optional]
IV. Strafbewehrte Unterlassungserklärung (Entwurf):
<Wortlaut>
V. Frist zur Abgabe: <Datum, 1-2 Wochen>
VI. Anwaltskostenerstattung: <EUR (Gegenstandswert / Geschäftsgebühr)>
Hinweis: Bei modifizierter Annahme bitte Modifikation begründen.
Bei Nichtannahme: einstweilige Verfügung / Klage.
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