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Prüfung der zivilrechtlichen Geschäftsführerhaftung gegenüber der GmbH (§ 43 GmbHG), der Außenhaftung in der Krise (§ 64 GmbHG / § 15b InsO) und der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO). Use when ein Geschäftsführer in Anspruch genommen wird oder eine Gesellschaft Regressansprüche gegen einen ausgeschiedenen GF prüft.
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Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers ist das häufigste Hochrisiko-Mandat im Gesellschaftsrecht: Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft, Außenhaftung in der Krise, strafrechtliche Insolvenzverschleppung. Dieser Skill identifiziert Anspruchsgrundlagen und Verteidigungslinien.
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers ist das häufigste Hochrisiko-Mandat im Gesellschaftsrecht: Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft, Außenhaftung in der Krise, strafrechtliche Insolvenzverschleppung. Dieser Skill identifiziert Anspruchsgrundlagen und Verteidigungslinien.
Innenverhältnis:
Außenverhältnis:
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Business Judgment Rule im GmbH-Recht analog § 93 Abs. 1 S. 2 AktG (BGH, ARAG/Garmenbeck): Haftungsfreistellung, wenn
Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) sind Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen verboten, wenn sie die Insolvenzmasse mindern. Ausnahme: Zahlungen, die mit Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind (Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in der Antragsfrist).
[unverifiziert – prüfen])[unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen]GF-HAFTUNGS-PRÜFUNG — <Mandat> — <Datum>
I. Anspruchsgrundlage [§§ 43, 64 GmbHG / § 15a InsO / § 823]
II. Zeitliche Einordnung [vor / in / nach Krise]
III. Pflichtverletzung Tatbestand: <…>
Verschulden: <…>
IV. Business Judgment Rule [✅ / ❌ — Begründung]
V. Schaden / Höhe <…>
VI. Verteidigung
- Entlastung § 46 Nr. 5 [vorhanden / nicht]
- Verjährung § 43 Abs. 4 [eingetreten / nicht]
- D&O [Deckung / nicht]
- Mitverschulden § 254 [möglich / nicht]
VII. Strafrechtliches Risiko § 15a Abs. 4, 5 InsO [🟢 / 🟡 / 🔴]
Empfehlung: <…>
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