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Scheidung im Zugewinngemeinschafts-Güterstand mit Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs §§ 1372 ff. BGB. Anfangs- und Endvermögen, Hinzurechnung illoyaler Verfügungen § 1375 Abs. 2 BGB, vorzeitiger Ausgleich § 1385 BGB, Auskunftsanspruch § 1379 BGB. Use when eine Scheidung mit Zugewinnausgleich gestaltet oder geprüft wird.
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Der Zugewinnausgleich ist im Regel-Güterstand „Zugewinngemeinschaft" der zentrale wirtschaftliche Effekt der Scheidung. Fehler bei Stichtagen, illoyalen Verfügungen oder bei der Schuldenberücksichtigung sind in dreistelliger Höhe pro 100 TEUR Vermögen. Dieser Skill strukturiert die Berechnung und die Verteidigungslinien.
Der Zugewinnausgleich ist im Regel-Güterstand „Zugewinngemeinschaft" der zentrale wirtschaftliche Effekt der Scheidung. Fehler bei Stichtagen, illoyalen Verfügungen oder bei der Schuldenberücksichtigung sind in dreistelliger Höhe pro 100 TEUR Vermögen. Dieser Skill strukturiert die Berechnung und die Verteidigungslinien.
| Berechnung | Stichtag | Norm |
|---|---|---|
| Anfangsvermögen | Tag der Eheschließung | § 1374 Abs. 1 BGB |
| Endvermögen | Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags | § 1384 BGB |
| Zugewinnausgleichsforderung | Rechtskraft der Scheidung | § 1378 Abs. 3 BGB |
Aktiv-Passiv-Saldierung bei Eheschließung. Auch negatives Anfangsvermögen wird berücksichtigt (seit Reform 2009).
Privilegiertes Vermögen (Abs. 2): Schenkungen und Erbschaften während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet — sind also kein Zugewinn.
Aktiv-Passiv-Saldierung am Stichtag Rechtshängigkeit.
Hinzurechnung illoyaler Verfügungen (§ 1375 Abs. 2 BGB): Vermögensminderungen in den letzten 10 Jahren vor Stichtag durch:
werden dem Endvermögen hinzugerechnet (fiktiv).
Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen (jeweils inflationsbereinigt seit 2009)
Verbraucherpreisindex-Anpassung nach § 1376 Abs. 1 BGB.
Ausgleichsanspruch = (Zugewinn Ehegatte mit höherem Zuwachs − Zugewinn anderer Ehegatte) / 2
Höchstgrenze: Vermögen des Pflichtigen am Stichtag, vermindert um Verbindlichkeiten (§ 1378 Abs. 2 S. 1 BGB).
Wechselseitig: Auskunft + Beleg für Anfangs- und Endvermögen, optional auch Trennungs-Stichtag-Vermögen. Stufenklage § 254 ZPO.
In dem Trennungs-Stichtag und der Rechtshängigkeit kann vorzeitiger Ausgleich verlangt werden, wenn:
BGH-Rechtsprechung (seit 2004): Eheverträge unterliegen Sittenwidrigkeitskontrolle, wenn sie die Existenzgrundlage eines Ehegatten gefährden, insbesondere:
[unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen]ZUGEWINNAUSGLEICH-BERECHNUNG — <Mandat> — <Datum>
I. Güterstand [Zugewinngemeinschaft / modifiziert / Gütertrennung]
II. Stichtage
Eheschließung: <Datum>
Rechtshängigkeit Antrag: <Datum>
III. Anfangsvermögen
Ehefrau: <EUR (Aktiva – Passiva, inflationsbereinigt)>
Ehemann: <EUR>
Privilegierte Hinzurechnungen (Schenkungen / Erbschaften): <…>
IV. Endvermögen
Ehefrau: <EUR>
Ehemann: <EUR>
Illoyale Verfügungen § 1375 Abs. 2: <…>
V. Zugewinn
Ehefrau: <EUR>
Ehemann: <EUR>
VI. Ausgleichsanspruch
Höhe: <EUR>
Höchstgrenze § 1378 Abs. 2: <EUR>
VII. Verfahren
Auskunftsanspruch § 1379: [erfüllt / Stufenklage erforderlich]
Vorzeitiger Ausgleich § 1385: [erwogen / nicht]
Verteidigung / Strategie: <…>
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