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Prüfung von Verbraucherdarlehensverträgen nach §§ 491 ff. BGB. Informationspflichten und Pflichtangaben Art. 247 EGBGB, Widerrufsrecht §§ 495, 355 ff. BGB, vorzeitige Rückzahlung § 502 BGB mit Vorfälligkeitsentschädigung, Kopplungsverbote, AGB-Kontrolle. Use when ein Verbraucherdarlehensvertrag bewertet oder eine Forderung der Bank aus solchem Vertrag geprüft wird.
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Verbraucherdarlehen sind hochgradig regulierungsdicht. Formfehler bei Pflichtangaben können das Widerrufsrecht „ewig" laufen lassen (vor BGH/EuGH-Konkretisierungen) und damit den Darlehensvertrag rückabwickeln. Dieser Skill prüft die Wirksamkeit und identifiziert Streichungs-/Verteidigungsoptionen.
Verbraucherdarlehen sind hochgradig regulierungsdicht. Formfehler bei Pflichtangaben können das Widerrufsrecht „ewig" laufen lassen (vor BGH/EuGH-Konkretisierungen) und damit den Darlehensvertrag rückabwickeln. Dieser Skill prüft die Wirksamkeit und identifiziert Streichungs-/Verteidigungsoptionen.
§ 491 BGB: Verbraucherdarlehen, wenn:
Sonderkategorien:
Vorvertragliche Standardinformationen + vertragliche Pflichtangaben. Auswahl:
Fehlerhafte / fehlende Pflichtangaben → Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen (§ 356b BGB für klassische Verbraucherdarlehen; bei Immobiliardarlehen Begrenzung durch § 356b Abs. 2 S. 4 BGB auf 1 Jahr und 14 Tage seit Vertragsschluss).
§§ 305 ff. BGB greifen ergänzend. Häufig problematisch:
[unverifiziert – prüfen])[unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen]VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRAG-PRÜFUNG — <Mandat> — <Datum>
I. Anwendungsbereich [Verbraucherdarlehen / Immobiliardarlehen / Unternehmerkredit]
II. Pflichtangaben (Art. 247 EGBGB)
Vollständigkeit: [✓ / ⚠️ Liste fehlender Angaben]
III. Widerrufsrecht (§§ 495, 356b)
Belehrung korrekt: [✓ / 🔴 fehlerhaft]
Frist: [abgelaufen / läuft noch / „ewig" bei Fehler]
IV. Vorzeitige Rückzahlung § 502
Berechnung im Vertrag dargestellt: [✓ / 🔴]
Vorfälligkeitsentschädigung: [angemessen / überhöht]
V. AGB-Kontrolle (§§ 305 ff.)
Bearbeitungsgebühren: [keine / 🔴 unwirksam, Rückforderung]
Anpassungsklauseln: [zulässig / 🔴]
VI. Verbundene Verträge / RSV [N/A / vorhanden]
Empfehlung: <…>
Verteidigungslinie / Strategie: <…>
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