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Rechtliche Vollprüfung einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung im deutschen Arbeitsrecht – KSchG (allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz), § 102 BetrVG (BR-Anhörung), §§ 622 und 626 BGB (Fristen und wichtiger Grund), Sozialauswahl § 1 Abs. 3 KSchG, Sonderkündigungsschutz (MuSchG, BEEG, SGB IX, § 15 KSchG). Use when ein Arbeitgeber eine Kündigung plant oder ein Arbeitnehmervertretender eine empfangene Kündigung auf Klagewert prüft.
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/arbeitsrecht:kuendigungs-pruefungThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Die meisten Kündigungen sind rechtlich unproblematisch. Einige sind Klagen, die noch nicht eingereicht wurden. Dieser Skill identifiziert die Hochrisikofälle, **bevor** die 3-Wochen-Frist des [§ 4 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html) zu laufen beginnt: Sonderkündigungsschutz, fehlende BR-Anhörung, mangelhafte Sozialauswahl, unzureichende Dokumentation, vergessene Massenentl...
Die meisten Kündigungen sind rechtlich unproblematisch. Einige sind Klagen, die noch nicht eingereicht wurden. Dieser Skill identifiziert die Hochrisikofälle, bevor die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG zu laufen beginnt: Sonderkündigungsschutz, fehlende BR-Anhörung, mangelhafte Sozialauswahl, unzureichende Dokumentation, vergessene Massenentlassungsanzeige.
../../agents/researcher.md) liefert Statute mit URL, einschlägige Kommentarstellen (ErfK, APS, KR), bis zu drei BAG-Entscheidungen pro Frage (mit [unverifiziert]-Markern wo nötig).../../agents/drafter.md) erstellt die Prüfung im Gutachtenstil mit eingebauter Anspruchsgrundlagen-Reihenfolge (KSchG → BGB → BetrVG → Sonderschutz → Massenentlassung).../../agents/reviewer.md) prüft Fristen, Sonderschutzlücken, Quellenmarker, Berufsrecht und gibt das finale Pass/Fix.Schwellenwert: KSchG (Erster Abschnitt) gilt für AN, die länger als 6 Monate beschäftigt sind (§ 1 Abs. 1 KSchG), wenn im Betrieb mehr als 10 AN i.S.d. § 23 KSchG beschäftigt sind (für AN mit Beschäftigungsbeginn nach 31.12.2003 — Altbestand: > 5 AN):
[unverifiziert – prüfen in juris]).Kleinbetrieb (≤ 10 AN): Kein allgemeiner KSchG-Schutz, aber Grundrechtsschutz. Eine Kündigung im Kleinbetrieb darf kein verkapptes Diskriminierungsmittel sein (BVerfG, Beschl. v. 27.01.1998 – 1 BvL 15/87, NJW 1998, 1475 — [unverifiziert – prüfen in juris]).
Beim Vorliegen eines der folgenden Tatbestände: 🔴 BLOCKER – sofortige Eskalation an Mandantenanwalt.
| Schutztatbestand | Norm | Anforderung |
|---|---|---|
| Schwangerschaft / Mutterschutz | § 17 MuSchG | Behördliche Zustimmung (Amt für Arbeitsschutz) vor Ausspruch |
| Elternzeit | § 18 BEEG | Behördliche Zustimmung; Ausnahme bei schwerwiegenden Gründen § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG |
| Schwerbehinderte / Gleichgestellte | § 168 SGB IX | Zustimmung Inklusionsamt vor Ausspruch; 3-Wochen-Antragsfrist |
| BR-Mitglied, Wahlvorstand u.a. | § 15 KSchG | Ordentliche Kündigung ausgeschlossen; außerordentliche nur mit BR-Zustimmung § 103 BetrVG |
| Datenschutzbeauftragter | § 38 Abs. 2 BDSG i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG | Kündigungsschutz während Amtszeit + 1 Jahr danach |
| Pflegezeit | § 5 PflegeZG | Schutz wie BEEG |
Bei Vorhandensein eines BR: jede Kündigung vor Ausspruch anhören. Ohne ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam (§ 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG).
Checkliste:
Detail-Skill: /arbeitsrecht:betriebsrat-anhoerung (geplant; aktuell als Stub).
Belege:
[unverifiziert – prüfen in juris][unverifiziert – prüfen].[unverifiziert – prüfen].[unverifiziert – prüfen].[unverifiziert – prüfen].Detail-Skill: /arbeitsrecht:abmahnung.
[unverifiziert – prüfen].[unverifiziert – prüfen].Zentraler Prüfpunkt der betriebsbedingten Kündigung. Unter vergleichbaren AN müssen die sozial am wenigsten schutzwürdigen entlassen werden.
Kriterien (§ 1 Abs. 3 S. 1 KSchG):
Prüfschema:
[unverifiziert – prüfen].| Beschäftigungsdauer | Frist (§ 622 Abs. 2 BGB) |
|---|---|
| 0–2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2–5 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5–8 Jahre | 2 Monate |
| 8–10 Jahre | 3 Monate |
| 10–12 Jahre | 4 Monate |
| 12–15 Jahre | 5 Monate |
| 15–20 Jahre | 6 Monate |
| > 20 Jahre | 7 Monate |
Tarifvertragliche Abweichungen vorrangig prüfen.
Außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB): Wichtiger Grund + 2-Wochen-Frist ab Kenntnis des Kündigungsberechtigten (§ 626 Abs. 2 BGB). BAG, Urt. v. 21.06.2012 – 2 AZR 694/11, NZA 2013, 199 [unverifiziert – prüfen].
AG kann mit der betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbieten (0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre), sofern AN keine Klage erhebt. Steuerliche Behandlung: § 34 EStG (ermäßigter Steuersatz, „Fünftelregelung").
Verbindlich: ../../references/zitierweise.md. Methodik: ../../references/methodik.md.
[unverifiziert – prüfen in Beck-Online/juris])Verifizierung: Vor jeder Verwendung in mandantsbezogenen Schriftsätzen sind die obigen Az. in openjur, BAG-Datenbank oder Beck-Online / juris zu prüfen.
KÜNDIGUNGSPRÜFUNG — <Mandat-ID/Position> — <Datum>
VERTRAULICH — MANDATSGEHEIMNIS — § 43a Abs. 2 BRAO
Gesamtbefund: [🟢 Möglich / 🟡 Möglich mit Auflagen / 🔴 Nicht empfohlen]
⚠️ Verifikationshinweis: Alle BAG-Zitate dieser Prüfung sind mit
[unverifiziert] markiert und in Beck-Online/juris zu prüfen.
I. KSchG-Anwendungsbereich [🟢 / 🟡 / N/A]
Begründung: <…>
II. Sonderkündigungsschutz-Check [🟢 / 🔴 Flag: <Tatbestand>]
III. Betriebsratsanhörung [🟢 / 🔴 ausstehend / N/A kein BR]
IV. Kündigungsgrund (§ 1 KSchG) [🟢 / 🟡 / 🔴]
Typ: <betriebsbedingt / verhaltensbedingt / personenbedingt>
Begründung: <…>
V. Sozialauswahl (nur bei bb) [🟢 / 🟡 / 🔴]
Vergleichsgruppe: <N AN>
Sozialpunkte: <Tabelle oder Verweis auf Anlage>
VI. Kündigungsfrist <Frist nach § 622 BGB oder TV>
VII. Massenentlassungsanzeige [N/A / 🟢 erstattet / 🔴 fehlt]
VIII. Abfindungsangebot § 1a KSchG <Betrag> oder keine Empfehlung
Offene Tatsachenfragen:
- <…>
Offene Verifizierungen:
- <BAG-Az.> in juris / openjur prüfen
- <Kommentarstelle> aktuelle Auflage bestätigen
Empfehlung: <konkret, ohne Mandatsentscheidung vorzugreifen>
Eskalation: <ja/nein — Begründung>
Quellen: siehe references/zitierweise.md
Sachverhalt. Mandantin betreibt Maschinenbauunternehmen mit 35 AN, kein BR. Plant Streichung einer von drei Stellen im Vertriebsinnendienst. Drei AN in Vergleichsgruppe:
Bewertung (Urteilsstil). Die beabsichtigte Kündigung ist am ehesten gegenüber C zu rechtfertigen. In der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG sind alle drei AN in eine Vergleichsgruppe einzustellen (gleiche Funktion, Austauschbarkeit gegeben). B genießt Sonderkündigungsschutz nach § 168 SGB IX; eine Kündigung erfordert Zustimmung des Inklusionsamts (🔴 Blocker). A und C stehen im direkten Auswahlvergleich: Die längere Betriebszugehörigkeit von A (10 J.), das Lebensalter (45 J.) und die zwei Unterhaltsverpflichtungen überwiegen die Schutzwürdigkeit von C (8 J., 55 J., ein Kind). C ist nach Sozialpunkten am wenigsten schutzwürdig — Kündigung sozialauswahl-konform, wenn der Auswahlvorgang schriftlich dokumentiert wird.
🟠 Empfehlung. Vor Ausspruch: (1) Sozialauswahldokumentation in der Personalakte hinterlegen, (2) Abfindungsangebot § 1a KSchG erwägen (4 BMG), (3) Massenentlassungsschwelle nicht erreicht (1/35 < 6 % bei < 60 AN), Anzeige nicht erforderlich, (4) bei Klagerisiko Vergleichsoption (etwa Aufhebungsvertrag, siehe /arbeitsrecht:aufhebungsvertrag) prüfen.
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